Allgemeine Geschäftsbedingungen der estos GmbH
Ausgabestand: Juni 2017
1.1 – Für den Geschäftsverkehr zwischen der estos GmbH, im Folgenden estos genannt, und dem Auftraggeber, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht im Einzelfall Besondere Geschäftsbedingungen von estos für besondere Produkte und Dienstleistungen gelten; solche Besondere Geschäftsbedingungen haben soweit sie von diesen Bedingungen abweichen, Vorrang Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit estos, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam. Der Geltung widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 – Eigentums- und Urheberrechte an den, den Angeboten zugrundeliegenden Unterlagen stehen ausschließlich estos zu. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Die Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, estos erteilt dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Den Angeboten zugehörige Zeichnungen, Muster und sonstige Unterlagen sind soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.
2.1 – Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch estos schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungslegung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
3.1 – Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Listenpreise von estos. Die Preise bemessen sich nach Art und Umfang des Angebotes.
3.2 – Preise verstehen sich ab Lager Starnberg zuzüglich Zölle/Verpackung/Versand und der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
3.3 – Installation, Schulung, Hotline oder sonstige Nebenleistungen sind im Preis, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht enthalten.
3.4 – Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort netto Kasse zur Zahlung fällig.
3.5 – Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und Verzugszinsen ist estos zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.
3.6 – Der Auftraggeber darf weder Zahlungen wegen einer Gegenforderung zurückhalten noch mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von estos schriftlich anerkannt worden.
4.1 – Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von estos maßgebend. Eigenschaften des Kaufgegenstands sind nur dann zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.
4.2 – Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit. Lieferfristen sind unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mindestens 60-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
4.3 – Unabhängig vom Umfang des Auftrags behält sich estos das Recht von Teillieferungen vor.
5.1 – Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass estos die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Aufstellung übernommen hat.
5.2 – Wenn vom Auftraggeber gewünscht, kann eine Transportversicherung zu dessen Lasten abgeschlossen werden.
5.3 – Die Gefahr geht auch dann über, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die estos nicht zu vertreten hat. Voraussetzung für den Gefahrenübergang ist die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber.
6.1 – Der Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von estos möglich. In diesem Fall ist estos berechtigt, Stornokosten in Höhe von 5% des Nettopreises, mindestens aber 25 Euro zu berechnen.
6.2 – Alle Rücksendungen an estos sind auf der Außenverpackung mit einer RMA-Nummer zu versehen, die von estos vorab individuell vergeben wird. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Absenders und müssen estos frei von allen Kosten erreichen. Rücksendungen ohne RMA-Nummer oder unfreie Rücksendungen werden von estos nicht angenommen und gehen kostenpflichtig an den Absender zurück.
6.3 – Ware, die zur Reparatur oder Überprüfung an estos gesandt wird, ist stets eine aussagekräftige schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen. Kann bei der Überprüfung kein Fehler festgestellt werden, ist estos berechtigt eine Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro zzgl. Transport und Versicherung zu berechnen.
7.1 – Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Sache, bezogen auf die einwandfreie Funktion der gelieferten Geräte, nicht aber auf Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen.
7.2 – Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rückgabeobliegenheiten gemäß §377 und §378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage nach Lieferung (bzw. bei verdeckten Mängeln 10 Kalendertage nach deren Erkennbarkeit) schriftlich anzuzeigen.
7.3 – Wird die gelieferte Ware durch estos installiert, hat die Abnahme durch den Auftraggeber unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt dieselbe gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware durch den Auftraggeber in Betrieb genommen wird. estos ist bei den von ihr durchgeführten Installationen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße Vorarbeiten hinzuweisen. Ein etwa hieraus abgeleiteter Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
7.4 – Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, soweit sie von estos zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung, oder nach Wahl von estos auf Ersatzlieferung jeweils ab Geschäftssitz Starnberg. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, stehen dem Auftraggeber auch die sonstigen Ansprüche zu.
7.5 – Schadenersatzansprüche des Auftraggebers (insbesondere für Mangelfolgeschäden), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.6 – Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch estos schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
8.1 – Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von estos. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.
8.2 – Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist estos berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wäre schriftlich erklärt worden. In der Pfändung der Kaufsache durch estos liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache ist estos zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
8.3 – Hatte der Auftraggeber die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor der Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamtansprüchen aus dieser Veräußerung gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware an estos ab. Diese Abtretung hat der Auftraggeber dem Dritten mit der Weiterveräußerung anzuzeigen.
9.1 – Für den Fall, dass der Auftraggeber von estos gelieferte Ware exportiert, weist estos darauf hin, dass der Auftraggeber die Bestimmungen des deutschen Außenhandelsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten hat.
9.2 – estos weist ferner darauf hin, dass die von ihr gelieferte Ware in- und ausländischen Kontrollbestimmungen unterliegen kann. Eine vom Verkäufer vorgenommene Einstufung der Ware als ausfuhrbewilligungspflichtig oder -frei ist ohne Gewähr, unbeschadet, ob sie schriftlich oder mündlich gegeben wurde, und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Überprüfungspflicht.
10.1 –Starnberg ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist estos jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, Klage beim Gericht des Wohn- und Geschäftssitzes des Auftraggebers einzureichen.
10.2 – Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
10.3 – Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.